Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Geltende Fassung, WZ-Zuordnung und Betreuungsmodell beim zuständigen Unfallversicherungsträger prüfen. Der neue Mustertext wird trägerweise eingeführt.
Teilzeitgewichtung 0,5 / 0,75 / 1 dient der Schwellenprüfung. Stunden werden mit der ungewichteten durchschnittlichen Personenanzahl berechnet. Leere Zusatzzeiten bleiben offen; sie gelten nicht als null. Alternative Betreuung und Kleinbetriebe werden nicht pauschal in Jahresstunden umgerechnet.
DGUV: neue Vorschrift 2 · DGUV: bisherige Grundbetreuung