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TOOLS / Österreich & Deutschland

Präventionszeitrechner

Präventionszeiten und Anteile für Fachkräfte und Arbeitsmedizin ermitteln.

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Angaben zur Berechnung

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Für eine österreichische Arbeitsstätte nach ASchG §§ 77a / 82a. Regelmäßige Personenanzahl bestimmt das Betreuungsmodell. Für Stunden: Teilzeit anteilig zur Normalarbeitszeit und saisonale Beschäftigung als voraussichtlichen Jahresdurchschnitt erfassen.

§ 82a: Büro 1,2 h, sonstige Arbeitsplätze 1,5 h je gewichteter Person/Jahr. Basis auf ganze Stunden runden; Nachtzuschlag separat +0,5 h je qualifizierter Person. Mindestens 40 % SFK, 35 % Arbeitsmedizin; verbleibende 25 % nach Bedarf aufteilen. Zusätzlicher Bedarf aus der Evaluierung bleibt möglich. Separat betreute Baustellen aus der Zuordnung ausnehmen.

ASchG § 82a · ASchG § 77a