TOOLS / Gefahrgut
Versandstücke erfassen und die Mengengrenzen nach ADR 1.1.3.6 prüfen.
Für Versandstücke nach ADR 2025, Abschnitt 1.1.3.6. Beförderungskategorie aus Tabelle A, Spalte 15 übernehmen – nicht aus der UN-Nummer allein ableiten.
Mengenbasis: Flüssigkeiten in Litern; feste Stoffe und verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte oder gelöste Gase in kg Nettomasse; verdichtete/adsorbierte Gase in Litern Wasserfassungsraum. Gegenstände: Masse ohne Verpackung; Explosivstoffe: Nettoexplosivstoffmasse. Sonderfälle fachlich prüfen.
Die Mengenerleichterung hebt nicht sämtliche ADR-Pflichten auf. Kategorie 0 schließt sie aus; bei ausschließlich Kategorie 2 gilt zusätzlich die Grenze von 333 Mengeneinheiten. Sonderfall 1a: nur UN 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005 und 1017, in kg.
Grundlage: BMIMI – ADR 2025, 1.1.3.6.3 / 1.1.3.6.4.